Anhörungsschreiben erhalten?

Bevor das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen will, muss es den potenziellen Haftungsschuldner anhören. Das geschieht im Normalfalls durch ein Anhörungsschreiben.
Oft ist es sinnvoll oder sogar erforderlich, schon im Anhörungsverfahren Einwendungen vorzubringen. Nicht selten lässt sich das Finanzamt dann davon abbringen, einen Haftungsbescheid zu erlassen.
Gern berate und vertrete ich Sie im Anhörungsverfahren gegenüber dem Finanzamt mit dem Ziel, den Erlass eines Haftungsbescheides zu verhindern oder jedenfalls die im Raum stehende Haftungssumme erheblich zu reduzieren.
Haftungsbescheid erhalten?
Oft kommen Mandantinnen und Mandanten aber erst dann zu mir, wenn das Finanzamt schon einen Haftungsbescheid erlassen hat. Dann ist im Regelfall Einspruch einzulegen und Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Ist das Einspruchsverfahren bereits abgeschlossen (Einspruchsentscheidung), kann Klage beim Finanzgericht eingereicht werden. Nach Abschluss des Klageverfahrens gibt es keine zweite Instanz. Es besteht nur die Möglichkeit einer Revision zum Bundesfinanzhof.
Gern berate und vertrete ich Sie im Einspruchs-, Klage- und Revisionsverfahren gegenüber dem Finanzamt mit dem Ziel, dass der Haftungsbescheid aufgehoben oder jedenfalls die Haftungssumme erheblich reduziert wird.