Anhörungsschreiben erhalten?

Bevor das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen darf, muss es den Betroffenen anhören. Das geschieht im Normalfall durch ein Anhörungsschreiben.
Oft ist es sinnvoll oder sogar erforderlich, schon im Anhörungsverfahren Einwendungen vorzubringen. Nicht selten lässt sich das Finanzamt dann davon abbringen, einen Haftungsbescheid zu erlassen.
Haftungsbescheid erhalten?
Oft kommen Mandantinnen und Mandanten aber erst dann zu mir, wenn das Finanzamt schon einen Haftungsbescheid erlassen hat. Dann ist im Regelfall Einspruch einzulegen und Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Wichtig: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Haftungsbescheides eingelegt werden. Anderenfalls wird er bestandskräftig, d. h. er kann nicht mehr geändert oder aufgehoben werden, auch wenn er noch so rechtswidrig sein sollte.
Gang zum Finanzgericht erforderlich?
Wenn das Einspruchsverfahren abgeschlossen ist und das Finanzamt dem Einspruch nicht abgeholfen hat (Einspruchsentscheidung), kann Klage beim Finanzgericht erhoben werden. Auch hier ist eine Klagefrist von einem Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung zu beachten.
Manchmal muss auch im laufenden Einspruchsverfahren ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht gestellt werden, wenn das Finanzamt einen solchen Antrag abgelehnt hat.
Nach Abschluss des Klageverfahrens gibt es keine zweite Tatsacheninstanz. Es besteht nur die Möglichkeit einer Revision zum Bundesfinanzhof.
Ziel: Abwehr der Haftung
Gern berate und vertrete ich Sie im Anhörungs-, Einspruchs-, Klage- und Revisionsverfahren gegenüber dem Finanzamt mit dem Ziel, dass der Haftungsbescheid gar nicht erst erlassen, aufgehoben oder jedenfalls die Haftungssumme deutlich reduziert wird.
Dadurch schütze ich Ihr Vermögen und Ihre Liquidität vor ungerechtfertigten Zahlungsansprüchen des Finanzamtes.
Ob dieses Ziel realistisch ist, kann nur im Rahmen einer gründlichen Beratung geklärt werden.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung bei der Abwehr von Haftungsbescheiden und nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf.