Zustellung von Haftungs- und Steuerbescheiden – eine Haftungsfalle für Berater
Haftungs- und Steuerbescheide müssen bekannt gegeben werden, damit sie wirksam sind (§§ 124 Abs. 1, 122 AO). Die Bekanntgabe kann durch einfachen Brief geschehen, aber auch mittels förmlicher Zustellung. Eine aktuelle Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz erinnert Berater daran, bei der…
Weiterlesen