Bescheide des Finanzamtes: Bekanntgabefrist bzw. -fiktion verlängert sich 2025 auf vier Tage
Haftungsbescheide, Steuerbescheide und sonstige Verwaltungsakte des Finanzamtes müssen bekannt gegeben werden, damit sie überhaupt wirksam werden (§§ 124 Abs. 1, 122 AO). „Drei-Tages-Frist“ Für die Bekanntgabe gilt grundsätzlich die „Drei-Tages-Fiktion“ bzw. „Drei-Tages-Frist“ des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO….
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