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Haftungsbescheid vom Finanzamt? – Abwehrberatung, Einspruch und Finanzgerichtsverfahren durch spezialisierten Steuerfachanwalt

Kosten

Transparenz ist mir besonders wichtig. Meine Mandantinnen und Mandanten sollen von Anfang an wissen, was die anwaltliche Dienstleistung kostet. Ich nenne konkrete Zahlen und erstelle vor Auftragserteilung eine individuelle Kosteninformation.

Hier finden Sie eine erste Orientierung zu den Anwaltskosten (Stand: 13.02.2025):

Erstberatung

Für eine Erstberatung zu einer Haftungsanhörung oder einem Haftungsbescheid – auch schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder per Video-Konferenz – berechne ich pauschal 300,00 € (inkl. USt).

Sonstige Beratung

Viele Fragen lassen sich nicht im Rahmen einer Erstberatung klären, sondern erfordern eine darüber hinaus gehende Beratung, die ich nach Zeitaufwand abrechne (Stundensatz: 300,00 € bis 400,00 € netto zzgl. USt, Abrechnung minutengenau).

In geeigneten Fällen kommt auch eine Pauschale in Betracht.

Beispiel

Es sollen zunächst die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Haftungsbescheid geprüft werden (mit schriftlicher Einschätzung), bevor Einspruch eingelegt wird. Für diese Beratung wird im konkreten Fall eine Pauschalvergütung von 750,00 € (inkl. USt) vereinbart.

Hinweis: Die tatsächliche Pauschale kann je nach Komplexität des Falles höher oder niedriger ausfallen.

Steuerstreit – Abwehr von Haftungsbescheiden

Mandate im Steuerstreit gegen Haftungsbescheide (z. B. Vertretung im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, Klageverfahren vor dem Finanzgericht) rechne ich nach Zeitaufwand ab (Stundensatz: 300,00 € bis 400,00 € netto zzgl. USt, Abrechnung minutengenau).

Beispiel

Im Einspruchsverfahren gegen einen Haftungsbescheid entsteht ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 5 bis 10 Stunden. Bei einem Stundensatz von 300,00 € netto (zzgl. USt) ist daher mit Anwaltskosten zwischen 1.500,00 € und 3.000,00 € netto (zzgl. USt) zu rechnen, also ca. 1.800,00 € bis 3.600,00 € brutto (inkl. USt).

Hinweis: Der tatsächliche Zeitaufwand kann je nach Komplexität des Falles höher oder niedriger ausfallen.

Als Mindestvergütung rechne ich mit den Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Diese Gebühren richten sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.

Beispiel

Das Einspruchsverfahren richtet sich gegen einen Haftungsbescheid, in dem das Finanzamt eine Haftungssumme von 200.000,00 € geltend macht. Der Haftungsbescheid soll insgesamt abgewehrt werden, weil der Haftungstatbestand nicht erfüllt oder die Haftungsschuld verjährt ist. Dann sind die 200.000,00 € der Gegenstandswert. Auf Basis dieses Gegenstandswertes ist mit Anwaltskosten von ca. 2.900,00 € netto (zzgl. USt), also ca. 3.450,00 € brutto (inkl. USt) zu rechnen.

Vorschuss

Für meine Tätigkeit berechne ich einen angemessenen Vorschuss. Die Höhe des Vorschusses ist abhängig vom Einzelfall. Sie erhalten auch hierzu vor Auftragserteilung eine konkrete Information.

Beispiele

Für die Vertretung im Einspruchsverfahren oder vor dem Finanzgericht ist ein Vorschuss in Höhe von 750,00 € bis 1.500,00 € (inkl. USt) einzuplanen.

Hinweis: Der tatsächliche Vorschuss kann je nach Komplexität des Falles höher oder niedriger ausfallen.

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Kontakt

Rico Deutschendorf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Kickerlingsberg 6

04105 Leipzig

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Telefon: 0341 58314225

Mobil: 0160 8293790