(Keine) Haftung des Directors einer britischen Ein-Personen-Limited nach dem „Brexit“
Der Director einer britischen Limited konnte nach bisheriger Rechtsprechung gemäß §§ 69, 34 Abs. 1 AO für Steuerschulden einer deutschen Niederlassung in Haftung genommen werden. Zu den juristischen Personen des Privatrechts, deren gesetzliche Vertreter unter § 34 Abs. 1 AO…
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